Ausländische Steuer (§ 34c EStG)
Grundsätzlich täglicher EZB-Euro-Referenzkurs. Die monatlichen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse sind ausdrücklich als Vereinfachung zulässig.
Die Umrechnung selbst ist nur ein Teil des Nachweises. Entscheidend ist, dass Datum, Fremdwährungsbetrag, verwendete Kursmethode, Kursquelle und EUR-Ergebnis zusammen nachvollziehbar bleiben.
Foreign Income FX ist eine Rechen- und Dokumentationshilfe. Es stellt mehrere Kursmethoden bereit, weil die steuerlich passende Umrechnung vom konkreten Sachverhalt abhängt. Die Auswahl einer Methode ist deshalb keine automatische steuerliche Empfehlung.
Das ist wichtig: BMF-Monatskurs und EZB-Tageskurs sind nicht allgemein frei austauschbar. Für einzelne steuerliche Bereiche gibt es konkrete Vorgaben oder Vereinfachungen; für andere Fälle muss die passende Behandlung gesondert geprüft werden.
§ 11 Abs. 1 EStG bestimmt grundsätzlich, dass Einnahmen in dem Kalenderjahr bezogen sind, in dem sie zufließen. Die amtlichen Hinweise stellen beim Zufluss auf die wirtschaftliche Verfügungsmacht ab. Deshalb hält das Tool den einzelnen Zufluss mit seinem Datum fest, statt nur eine Fremdwährungs-Jahressumme zu speichern.
Aber: Das Zuflussprinzip ist keine Universalregel für jeden steuerlichen Fall. § 11 EStG weist ausdrücklich darauf hin, dass die Vorschriften über die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 unberührt bleiben. Auch weitere Sonderregeln können relevant sein.
Foreign Income FX unterstützt drei Wege. Welcher davon steuerlich passt, richtet sich nicht nach dem günstigsten Ergebnis, sondern nach dem zugrunde liegenden Sachverhalt.
| Methode | Was das Tool macht | Steuerliche Einordnung |
|---|---|---|
| EZB-Tagesreferenzkurs | Ordnet dem Datum einen veröffentlichten Euro-Referenzkurs zu und dokumentiert den tatsächlichen Kurstag. | Beispiel: Für ausländische Steuer nach § 34c EStG nennt R 34c EStR grundsätzlich die täglich veröffentlichten EZB-Referenzkurse. |
| BMF-Monatskurs | Ordnet den veröffentlichten Monatskurs für Währung, Monat und Jahr zu. | Die BMF-Kurse sind Umsatzsteuer-Umrechnungskurse nach § 16 Abs. 6 UStG. Bei § 34c-Auslandssteuer sind sie ausdrücklich als Vereinfachung zulässig. |
| Manueller Kurs | Speichert einen selbst eingetragenen Kurs zusammen mit Quelle bzw. Begründung. | Für Fälle, in denen eine andere dokumentierte Grundlage verwendet wird. Das Tool beurteilt deren steuerliche Zulässigkeit nicht. |
Die Europäische Zentralbank veröffentlicht ihre Euro-Referenzkurse grundsätzlich an Arbeitstagen; die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise gegen 16:00 Uhr MEZ, ausgenommen TARGET-Schließtage.
Ist für das in Foreign Income FX gewählte Datum kein EZB-Kurs verfügbar, sucht das Tool bis zu sieben Kalendertage rückwärts nach einem verfügbaren Referenzkurs. Dabei wird nicht so getan, als stamme der Kurs vom ursprünglichen Datum: Der tatsächlich verwendete Kurstag bleibt im Nachweis erhalten.
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht monatliche Umsatzsteuer-Umrechnungskurse. Nach § 16 Abs. 6 UStG werden Werte in fremder Währung zur Berechnung von Umsatzsteuer und abziehbarer Vorsteuer grundsätzlich nach den vom BMF für den betreffenden Monat bekanntgegebenen Durchschnittskursen umgerechnet. Das Finanzamt kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Umrechnung nach einem nachgewiesenen Tageskurs gestatten.
Nach Angaben des BMF beruhen die veröffentlichten Monatswerte auf durchschnittlichen Euro-Referenzkursen der EZB, die über die Deutsche Bundesbank für den Vormonat bereitgestellt werden. Foreign Income FX hält historische BMF-Daten 2010–2025 offline vor; aktuelle Daten können nachgeladen werden.
Wichtig für die Einkommensteuer: Dass es amtliche BMF-Monatskurse gibt, bedeutet nicht, dass sie automatisch für jede Art ausländischer Einkünfte vorgeschrieben sind. Für die Umrechnung ausländischer Steuer nach § 34c EStG erlaubt R 34c EStR sie beispielsweise ausdrücklich als Vereinfachung neben dem grundsätzlich genannten täglichen EZB-Referenzkurs.
Schon die amtlichen Regelungen zeigen, dass es keine einzige pauschale Fremdwährungsregel für alle Steuerfälle gibt.
Grundsätzlich täglicher EZB-Euro-Referenzkurs. Die monatlichen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse sind ausdrücklich als Vereinfachung zulässig.
§ 16 Abs. 6 UStG sieht grundsätzlich die veröffentlichten BMF-Durchschnittskurse vor; ein nachgewiesener Tageskurs kann vom Finanzamt gestattet werden.
Ein amtliches Beispiel aus der Betriebsstättengewinnaufteilung beschreibt bei EÜR grundsätzlich die Umrechnung im Zeitpunkt des Zu-/Abflusses und lässt bei minimalen Kursschwankungen Vereinfachungen mit amtlichen Monats- bzw. Jahresdurchschnittskursen zu. Die konkrete Behandlung anderer betrieblicher Fälle muss gesondert geprüft werden.
Datum, Währung und Fremdwährungsbetrag.
EZB, BMF oder dokumentierter manueller Kurs.
Kurs und Quelle; bei EZB zusätzlich der tatsächlich verwendete Kurstag.
EUR-Wert als Teil der strukturierten Aufstellung.
Damit bleibt nicht nur das Ergebnis, sondern auch seine Berechnungsgrundlage nachvollziehbar. Free exportiert die Aufstellung als CSV; Pro ergänzt XLSX, Druck/PDF sowie lokale JSON-Projekt-Backups.
Die Zufluss- und Projektdaten werden lokal im Browser verarbeitet. Für einen Online-Kursabruf ist technisch eine Verbindung zum jeweiligen Kursdienst erforderlich; dabei wird nicht deine komplette Buchungsliste zur Berechnung hochgeladen.
Historische BMF-Daten 2010–2025 sind im Produkt offline hinterlegt. EZB-Tageskurse benötigen für den Abruf eine Internetverbindung. Eigene manuelle Kurse werden mit der von dir angegebenen Quelle bzw. Begründung dokumentiert.
Für die Methodik verwenden wir nach Möglichkeit amtliche Primärquellen. Die folgenden Seiten führen direkt zu den zugrunde liegenden Regeln und Kursdaten.
Das Tool legt die steuerlich richtige Methode nicht automatisch fest. Es unterstützt EZB-Tagesreferenzkurse, BMF-Monatskurse und dokumentierte manuelle Kurse. Welche Methode passt, hängt vom steuerlichen Sachverhalt ab.
Wenn für das gewählte Datum kein EZB-Referenzkurs verfügbar ist, sucht Foreign Income FX bis zu sieben Kalendertage rückwärts nach einem verfügbaren Referenzkurs. Der tatsächlich verwendete Kurstag wird im Nachweis gespeichert.
Nein. Die BMF-Monatskurse sind Umsatzsteuer-Umrechnungskurse nach § 16 Abs. 6 UStG. Für ausländische Steuer nach § 34c EStG nennt die Einkommensteuer-Richtlinie grundsätzlich den täglichen EZB-Referenzkurs und lässt den BMF-Monatskurs dort als Vereinfachung zu. Andere Sachverhalte müssen gesondert beurteilt werden.
Das Datum hält den zeitlichen Bezug einer Zahlung fest. § 11 EStG knüpft bei vielen Einnahmen grundsätzlich an den Zufluss an; für bestimmte Gewinnermittlungsarten und andere Sonderfälle gelten jedoch eigene Regeln.
Ja. Ein manueller Kurs kann mit Quelle und Begründung dokumentiert werden. Ob dieser Kurs steuerlich zulässig ist, beurteilt das Tool nicht.
Free enthält bis zu fünf Zuflüsse, EZB-, BMF- und manuelle Kurse sowie CSV-Import und CSV-Export.